Ressorts
icon-logo

Menschenrechte

Der Staat wird zum „Helfershelfer“ beim Suizid

03.03.2017

Schwerkranke haben seit dem 2. März in „extremen Ausnahmesituationen“ Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung. Foto: picture-alliance/Christian Ender
Schwerkranke haben seit dem 2. März in „extremen Ausnahmesituationen“ Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung. Foto: picture-alliance/Christian Ender

 

Leipzig (idea) – Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Leipzig) zur Sterbehilfe stößt in Kirchen und der Lebensrechtsbewegung auf zum Teil heftige Kritik. In der Politik gibt es unterschiedliche Stimmen. Das Gericht hatte am 2. März entschieden,…

Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.

Anmelden

4 Wochen IDEA Digital 8,95 Euro 1,00 Euro

Entdecken auch Sie das digitale Abo mit Zugang zu allen Artikeln auf idea.de