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Sonntagsarbeit verweigert: Kündigung nicht immer gerechtfertigt

22.01.2008

 

B e r l i n (idea) – Arbeitnehmer, die aus religiösen Gründen Sonntagsarbeit verweigern, müssen nicht unbedingt mit Entlassung rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm (Aktenzeichen 15Sa271/078) macht der Christliche…

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