Medien
Juristen: Staat darf Religionen unterschiedlich behandeln
09.09.2007
H a m b u r g (idea) - Der Staat ist berechtigt, eine Religion besser zu behandeln als andere, also etwa das Christentum besser als den Islam. Das ist das Ergebnis einer rechtswissenschaftlichen Studie des Hamburger Professors für Öffentliches Recht…
Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.
Anmelden