Kommentar
Wenn schon „Homo-Ehe“, dann auch „Rentner-Ehe“
11.08.2002
Gerhard NaujokatDas Bundesverfassungsgericht hat am 17. Juli die Gesetzgebung zur eingetragenen homosexuellen Lebenspartnerschaft rechtlich bestätigt. Wenn Homosexuelle eine eheähnliche Verbindung eingehen möchten, dann widerspricht das nicht dem…
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