Kommentar
Lebenslange Ehe ist aus juristischer Sicht passé
19.10.2005
B a d H e r r e n a l b (idea) - Das klassische Eheverständnis als eine lebenslange Verbindung von Mann und Frau ist aus juristischer Sicht nur noch eine „Verbeugung vor der Tradition". Im Alltag spiele diese Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches…
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