Ressorts
icon-logo

Kommentar

Lebenslange Ehe ist aus juristischer Sicht passé

19.10.2005

 

B a d H e r r e n a l b (idea) - Das klassische Eheverständnis als eine lebenslange Verbindung von Mann und Frau ist aus juristischer Sicht nur noch eine „Verbeugung vor der Tradition". Im Alltag spiele diese Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches…

Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.

Anmelden

4 Wochen IDEA Digital 8,95 Euro 1,00 Euro

Entdecken auch Sie das digitale Abo mit Zugang zu allen Artikeln auf idea.de