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Kommentar

Kein Christengeld für Sonntagsöffner

08.08.1999

 

K. Rüdiger Durth

"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Der Artikel 140 des Grundgesetzes, der den Artikel 139 der Weimarer Verfassung übernimmt, ist…

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