Kommentar
Erst die Brötchen, dann die Möbel, dann ...
19.01.1997
K. Rüdiger Durth"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." So stand es in Artikel 139 der Weimarer Verfassung, den das Grundgesetz in seinem Artikel 140…
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