Kommentar
Die Ruhe des siebten Tages
08.12.2009
Das Bundesverfassungsgericht hat am 1. Dezember die Öffnung der Geschäfte in Berlin an allen vier Adventssonntagen als unvereinbar mit dem Schutz des Sonn- und Feiertages im Grundgesetz erklärt und damit einer Klage der Kirchen stattgegeben. idea…
Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.
Anmelden