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Kommentar

Alle Religionsgemeinschaften können Körperschaften werden

03.01.2001

 

Axel Freiherr von CampenhausenBis zum Ende der Kaiserzeit genossen die beiden großen Kirchen in Deutschland Rechtsvorteile (Privilegien), an denen neue kleine Religionsgemeinschaften keinen Anteil hatten. Ausdruck dafür war der Rechtsstatus einer…

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