Gesellschaft
Gericht verbietet muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag
24.03.2015
Köln (idea) – Islamische Beschneidungsfeiern am Karfreitag sind nicht mit dem Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen zu vereinbaren. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor. Demnach hat eine solche Feier…
Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.
Anmelden