Frei-/Kirchen
Verbot von Gottesdiensten bleibt: Katholiken und Protestanten uneins
16.04.2020

Hannover/Bonn (idea) – Auf die Verlängerung des Gottesdienstverbotes in Kirchen wegen der Corona-Krise haben die Spitzenvertreter der beiden großen Kirchen in Deutschland unterschiedlich reagiert. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstrich ihre weitere Unterstützung für die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, während sich die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz vor allem enttäuscht zeigte. Nach einer Videokonferenz hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder am 15. April beschlossen, dass Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten, Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften „zunächst weiter nicht stattfinden“ sollen. Das Innenmministerium werde gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften noch in dieser Woche „das Gespräch aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen“, wie es in dem Beschluss heißt. In einer Pressekonferenz bedankte sich die Kanzlerin bei den Kirchen für ihre Kreativität. Durch Online-Gottesdienste hätten sie dafür gesorgt, dass die Menschen ihre Religion weiter ausüben könnten.
Bedford-Strohm: Das Leid begrenzen
Der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München), betonte in einer in Hannover veröffentlichten Erklärung: „Wir werden weiterhin alles tun, was dem Ziel, Leben zu schützen, dient.“ Er zeigte sich zuversichtlich, dass es sehr bald einvernehmliche Klärungen geben werde, „die verantwortbare Formen des Gottesdienstes in unseren Kirchen wieder ermöglichen“. Die EKD unterstütze ausdrücklich die weiterhin notwendige gesamtgesellschaftliche Anstrengung, das Leid, das durch die Ausbreitung des Coronavirus entsteht, so weit irgend möglich zu begrenzen.
Bischof Bätzing kann den Beschluss „nicht nachvollziehen“
Dagegen äußerte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing (Limburg), Unverständnis über das bleibende Verbot der Gottesdienste: „Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen.“ Er kündigte an, bei dem Gespräch mit Regierungsverantwortlichen einen Lösungsvorschlag einbringen zu wollen, „wie wir Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleisten können“. Ferner erklärte er: „Wir haben das Verbot von Versammlungen zur Religionsausübung bisher hingenommen, weil wir dieses Verbot vorübergehend für angemessen hielten und damit unseren möglichen Beitrag zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie leisten wollten.“ Das Verbot greife allerdings tief in das Recht der freien Religionsausübung ein. Es sei „insbesondere während der Kar- und Ostergottesdienste für viele Gläubige nur schwer zu ertragen“ gewesen.
CDU-Politiker: Sicherheitsabstände können in Kirchen eingehalten werden
Kritik an den Beschlüssen übte der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (Schwarzenberg/Erzgebirge). „Ich hätte mir gewünscht, dass klar vereinbart wird, wann Gottesdienste unter welchen Umständen wieder möglich sind“, schrieb er in einer Pressemitteilung. Die Vermittlung religiöser Inhalte könne nicht über mehrere Wochen auf den medialen Weg beschränkt werden. Auch fehlten in dem Beschluss Aussagen zu Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen. Mit einer Begrenzung der Teilnehmerzahl hätte eine Lösung gefunden werden können. Gleiches gelte für Gottesdienste: „Wenn in Schulen Sicherheitsabstände gewährleistet werden können, dann erst recht in Kirchen.” Auch Freiluft-Gottesdienste mit Abständen zwischen den Besuchern seien eine mögliche Alternative. Krauß ist Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
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