Frei-/Kirchen
Künftig zulässig: Erst Kirche - dann Standesamt
03.02.2007
B e r l i n (idea) – Wer sich erst kirchlich und dann erst standesamtlich trauen lassen will, begeht künftig keine Ordnungswidrigkeit mehr. Das sieht ein Personenstandrechtsreformgesetz vor, das zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Das teilte das…
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