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Kirchensteuer für Konfessionslose in manchen Fällen ist rechtens

06.04.2017

Der Kläger musste die Kirchensteuer seiner Frau in Höhe von 2.220 Euro entrichten. Dieser Betrag wurde ihm von der Steuerrückerstattung abgezogen. Foto: pixabay.com
Der Kläger musste die Kirchensteuer seiner Frau in Höhe von 2.220 Euro entrichten. Dieser Betrag wurde ihm von der Steuerrückerstattung abgezogen. Foto: pixabay.com

 

Straßburg (idea) – Konfessionslose in Deutschland können auch in Zukunft über ihren Ehepartner zur Zahlung von Kirchensteuer herangezogen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 6. April in Straßburg entschieden. Das Gericht…

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