Frei-/Kirchen
Gottesdienste frühestens im Mai möglich
17.04.2020
Berlin (idea) – Bund und Länder werden am 30. April bei einer Videokonferenz über Lockerungen für Religionsgemeinschaften in der Corona-Pandemie beraten. Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte sind jedoch zunächst bis zum 4. Mai nicht gestattet. Das ist das Ergebnis eines Treffens im Bundesinnenministerium mit christlichen, jüdischen und islamischen Vertretern am 17. April in Berlin. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, Bund, Länder und Religionsgemeinschaften wollten gemeinsam ein Konzept erarbeiten, das die „schrittweise Öffnung des religiösen Lebens“ ermögliche. Man strebe eine möglichst einheitliche Lösung für alle Bundesländer an. Für Einzelheiten sei es jedoch noch zu früh. Sachsen und Brandenburg teilten derweil mit, schon eher Gottesdienste im kleinen Rahmen ermöglichen zu wollen.
EKD-Ratsvorsitzender begrüßt stufenweise Wiederaufnahme von Gottesdiensten
Der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München), begrüßte das Vorgehen. Bei der stufenweisen Wiederaufnahme von Gottesdiensten stehe für die evangelische Kirche „der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken und der Schutz von Gesundheit und Leben im Vordergrund“. Man stimme darin überein, dass Gottesdienste unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände „möglichst bald nach dem 30. April“ erlaubt sein sollen. Dies sei Ausdruck eines „allenthalben besonnenen Umgangs mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung“. Viele Gläubige würden das Versammlungsverbot als sehr schmerzlich empfinden. Ein weiteres Anliegen der Kirchen sei die Gewährleistung der Seelsorge an Kranken und Sterbenden. Es bestehe Einigkeit, dass die Kirchen dabei stärker unterstützt werden müssten: „Die Seelsorgesituation in den Altenheimen und Pflegestationen wird unter Wahrung notwendiger Schutzmaßnahmen nunmehr deutlich verbessert werden.“
Katholische Kirche: „Signal der Hoffnung“
Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing (Limburg). Er sei dankbar, dass Staat und Kirchen partnerschaftlich Lösungen erarbeiten, „die dem Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Corona-Pandemie genauso Rechnung tragen wie dem hohen Gut der Religionsfreiheit“. Die Gläubigen würden „dieses Signal als Zeichen der Hoffnung zu schätzen wissen“. Viele Christen litten in Zeiten der Unsicherheit und der Vereinzelung sehr unter Beschränkungen ihrer religiösen Praxis.
Sachsen ermöglicht Gottesdienste im kleinen Rahmen bereits ab 20. April
In Sachsen und Brandenburg können hingegen bereits ab dem 20. April wieder Gottesdienste im kleinen Kreis stattfinden. Brandenburg erlaubt Feiern aus besonderem Anlass, vor allem Taufen, Bestattungen und Trauerfeiern für bis zu 20 Menschen. In Sachsen dürfen ebenfalls Gottesdienste sowie Beerdigungen, Trauerfreiern und Trauungen durchgeführt werden. Voraussetzung ist hier eine maximale Begrenzung auf 15 Besucher. Der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Tobias Bilz (Dresden), sagte: „Aus Nächstenliebe, Einsicht und Verantwortung tragen wir diese Regeln für das Zusammenleben der Menschen im Freistaat Sachsen mit.“ Aus Sicht der Landeskirche sei die Lage jedoch unverändert ernst. Für alle Formate kirchlichen Lebens würden darum unverzüglich die erforderlichen Schutzkonzepte erarbeitet. In beiden Bundesländern ist auch die Begleitung Sterbender in einem kleinen Kreis von Angehörigen erlaubt. In Brandenburg dürfen Seelsorger und Seelsorgerinnen nicht nur Sterbende, sondern auch Kranke begleiten.
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