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Frei-/Kirchen

Das Berufsbeamtentum für Pfarrer abschaffen?

26.11.2019

Die Volkskirchen können innerhalb ihrer eigenen Ämter öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse begründen, etwa Pfarrer als Beamte einstellen. Foto: pixabay.com
Die Volkskirchen können innerhalb ihrer eigenen Ämter öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse begründen, etwa Pfarrer als Beamte einstellen. Foto: pixabay.com

 

Wetzlar (idea) – Die beiden Volkskirchen in Deutschland sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie können innerhalb ihrer eigenen Ämter öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse begründen, etwa Pfarrer als Beamte einstellen. Nach diesem…

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