Frei-/Kirchen
BGH-Urteil: Demonstrationsverbot vor Abtreibungspraxen
28.01.2005
K a r l s r u h e (idea) – Ein Lebensschützer darf nicht vor einer Abtreibungsambulanz gegen das Töten Ungeborener protestieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Richter bestätigten ein Urteil des Oberlandesgerichtes…
IDEA ohne Abo lesen!
Mit
Sie erhalten Zugriff auf alle Artikel auf IDEA.de und zahlen nur, solange Sie lesen. Ganz ohne Abo.
Schon Abonnent?
Dann melden Sie sich bitte an.
