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BGH-Urteil: Demonstrationsverbot vor Abtreibungspraxen

28.01.2005

 

K a r l s r u h e (idea) – Ein Lebensschützer darf nicht vor einer Abtreibungsambulanz gegen das Töten Ungeborener protestieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Richter bestätigten ein Urteil des Oberlandesgerichtes…

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