Nachrichten
Totenstille beim Lebensschutz
18.11.2008
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Artikel 1 Absatz 1). Ein Grundsatz des Rechtsstaates, der von Inhalt und Form keine Ausnahme duldet. Eigentlich ist alles klar.…
Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.
Anmelden
