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Totenstille beim Lebensschutz

18.11.2008

 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Artikel 1 Absatz 1). Ein Grundsatz des Rechtsstaates, der von Inhalt und Form keine Ausnahme duldet. Eigentlich ist alles klar.…

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