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Bericht

Keiner muß beim Abtreiben mitmachen

17.05.2001

 

Von Marcus Mockler”Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.” Daß dieser Satz seit 1995 in Paragraph 12 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes steht, hat sich unter Ärzten, Hebammen und Krankenschwestern noch keineswegs…

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