Kindesentführung: Staatsanwaltschaft will höheres Urteil gegen Hüls
Lüneburg (idea) – Ein Mann, der aus christlichen Motiven seine vier kleinen Kinder nach Nordafrika entführte, soll länger als eineinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ist mit dem Urteil des Landesgerichts Lüneburg für den 38-jährigen Axel Hüls aus Hermannsburg (Lüneburger Heide) nicht einverstanden und hat Revision eingelegt. Jetzt muss der Bundesgerichtshof das Urteil auf Fehler untersuchen. Staatsanwalt Lars Janßen hatte zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Hüls erklärte nach der Verurteilung am 9. Februar, er akzeptiere das Urteil. Er hatte am Ostermontag 2011 seine Söhne Jonas (9) und Benjamin (7) sowie die Töchter Miriam (5) und Lisa (4) im Haus seiner geschiedenen Frau Katja (31) zu einem Fahrradausflug abgeholt, war aber mit ihnen nach Ägypten geflogen und dann in den Sudan gefahren. Nach der Rückkehr nach Kairo wurde er am 7. September festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.
Er wollte die Kinder vor der „unzüchtigen“ Mutter schützen
Während der mehrtägigen Verhandlung begründete Hüls sein Verhalten mit Bibelstellen. Er habe seine Kinder vor der Erziehung durch die in „Unzucht“ lebende Mutter schützen müssen. Sie hat einen Lebensgefährten und sei deshalb eine Ehebrecherin. Hüls wollte es vor allem nicht hinnehmen, dass seiner Frau im April 2011 das alleinige Sorgerecht für die Kinder zugesprochen wurde. „Gott hat mir das Recht gegeben, so zu handeln“, sagte er. Er war bis vor fünf Jahren Mitglied der Hermannsburger Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Dann verließ er die theologisch konservative Freikirche, weil sie ihm zu liberal erschien. Er gilt als religiöser Einzelgänger.
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