03. November 2009

Europäischer Gerichtshof gegen Kreuze in Klassenzimmern

Italienische Mutter setzt sich mit Klage in Straßburg durch. Foto: Pixelio/Stihl024

Straßburg (idea) – Das Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern verletzt die Religionsfreiheit der Schüler. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 3. November in Straßburg einstimmig entschieden.

Geklagt hatte eine Mutter, die sich in Italien vergeblich gegen Kreuze in öffentlichen Schulen gewandt hatte. Nach Ansicht des Gerichtshofs sind Kruzifixe eindeutig ein religiöses Symbol. Sie könnten auf Kinder, die einer anderen oder gar keiner Religion angehörten, verstörend wirken. Es gehöre aber zur Religionsfreiheit, an keine Religion zu glauben. Der Staat müsse dieses Recht besonders schützen und auf die konfessionelle Neutralität in Bildung und Erziehung achten. Das oberste italienische Verwaltungsgericht hatte 2006 entschieden, dass das Kreuz zu einem Symbol für die Werte Italiens geworden sei. Das Urteil der Straßburger Richter weckt Erinnerungen an das umstrittene Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995. Die Karlsruher Richter entschieden, dass eine staatlich angeordnete Anbringung von Kreuzen in Schulräumen gegen die Religionsfreiheit verstößt. Damit wurden Teile der Bayerischen Volksschulordnung von 1983 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, wonach in jedem Klassenzimmer ein Kruzifix oder zumindest ein Kreuz anzubringen war. Praktische Konsequenzen blieben aber weitgehend aus. Nach dem Willen der bayerischen Regierung soll das Kreuz im Klassenzimmer der Regelfall bleiben.

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