Entlassung aufgehoben: Beterin darf wieder lehren
Weston-super-Mare (idea) – Eine englische Aushilfslehrerin, die wegen Betens entlassen wurde, darf ihre Arbeit wieder aufnehmen. Das Schulamt von Nord Somerset (Südwestengland) gab diese Entscheidung nach einem klärenden Gespräch mit der 54-jährigen Olive Jones aus dem Badeort Weston-super-Mare am 19. Januar bekannt.
Ihr Arbeitsvertrag war am 25. November gekündigt worden, nachdem sich Eltern darüber beschwert hatten, dass sie einem kranken Schüler vom christlichen Glauben erzählt und die Mutter gefragt hatte, ob sie für das Kind beten dürfe. Die erfahrene Pädagogin war durch die Entlassung „am Boden zerstört“, so die Christliche Juristenvereinigung, die ihre Interessen vertritt. Sie empfand die Kündigung als unangemessen und kam sich nach eigenen Angaben wie eine Kriminelle vor. Nachdem der Fall öffentliches Aufsehen erregt hatte, willigte das Schulamt in ein neues Gespräch ein. Dabei teilte Jones mit, dass sie nicht an einer Besprechung teilgenommen habe, bei der die betroffenen Eltern erklärt hatten, dass sie keine religiösen Gespräche wünschten. Diese Information sei auch nicht an sie weitergegeben worden. Sie habe das Gespräch mit dem Schüler in Unkenntnis von den Wünschen der Eltern geführt. Daraufhin bot ihr das Schulamt die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit an.
Krankenpfleger dürfen nicht mit Patienten beten
Im öffentlichen Dienst Großbritanniens stoßen bekennende Christen häufig auf Probleme. So werden im staatlichen Gesundheitsdienst NHS Missionierungsversuche als Belästigung oder Einschüchterung angesehen. Einer Krankenschwester aus Exeter (Südwestengland) wurde deshalb verboten, im Pflegedienst eine Halskette mit einem Kreuzanhänger zu tragen. In Leicester (Mittelengland) wurde ein Krankenpfleger entlassen, weil er bei einer Fortbildung in einem Rollenspiel einer Patientin geraten hatte, zur Kirche zu gehen. Eine Pflegerin aus Weston-super-Mare wurde suspendiert, weil sie eine Patientin gefragt hatte, ob sie für sie beten dürfe. Die Pflegerin gewann jedoch den Arbeitsprozess. Einem christlichen Sozialarbeiter aus London wurde gekündigt, weil er einer kranken Klientin zu Gottvertrauen geraten hatte. Wegen des Tragens eines Kreuzanhängers in Uniform hatte Ende 2006 eine Angestellte der Fluggesellschaft British Airways vorübergehend ihren Job verloren. Nach einem Proteststurm lenkte das Unternehmen ein und erlaubte religiöse Anstecker. Vor Gericht kämpft die 58-jährige Nadia Eweida weiter dafür, dass ihre Suspendierung als religiöse Diskriminierung anerkannt wird. Dabei geht es auch um Schadensersatz und Ausgleich für Verdienstausfälle in Höhe von umgerechnet 137.000 Euro.
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