Homos im Pfarrhaus: Geteiltes Echo auf Beschluss in Sachsen
Dresden/Chemnitz/Neustadt (idea) – Ein geteiltes Echo hat der Beschluss der sächsischen Kirchenleitung hervorgerufen, dass homosexuelle Geistliche künftig unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam im Pfarrhaus leben dürfen. Theologisch konservative Gruppen übten Kritik.
Die Evangelisch-Lutherische Bekenntnisgemeinschaft Sachsens würdigte zwar „die Bemühungen der Kirchenleitung, die Frage der Öffnung der Pfarrhäuser für homosexuelle Partnerschaften im Sinne der Einheit der Landeskirche“ klären zu wollen. „Dennoch können wir dem Ergebnis nicht zustimmen“, erklärte deren stellvertretender Vorsitzender, Pfarrer Karsten Klipphahn (Neustadt), gegenüber idea. Erstens sei die Position der Heiligen Schrift und der Bekenntnisschriften zu praktizierter Homosexualität eindeutig: „Die Kirchenleitung sollte sich klar dazu bekennen und damit die bestehende Regelung, die für Ordnung und Klarheit gesorgt hat, ohne Ausnahmeklauseln beibehalten.“ Zweitens werde die beschlossene Ausnahmeklausel zu einer weiteren Abwertung der guten biblischen Ordnung der Ehe führen. Drittens schiebe die Kirchenleitung mit der Ausnahmeklausel die Hauptverantwortung auf die Kirchenvorstände ab, die vor Ort viel größeren Zwängen ausgesetzt seien als die Kirchenleitung.
Landesinspektor: Bisher keine Gesetzesvorlage
Der Landesinspektor des pietistischen sächsischen Gemeinschaftsverbandes, Matthias Dreßler (Chemnitz), sagte auf Anfrage von idea, ihm wäre eine Beibehaltung der gegenwärtigen Regelung lieber gewesen. Bisher ist ein Zusammenleben homosexueller Partner im Pfarrhaus innerhalb der sächsischen Landeskirche nicht möglich. Zugleich mahnte er zur Besonnenheit. Es handele sich bei dem jetzt vorgelegten Papier um „einen Beschluss der Kirchenleitung und nicht um eine Gesetzesvorlage“. Viel mehr werde davon abhängen, wie die sächsische Synode im April mit dem Thema umgehen wird. Sie hat die Möglichkeit, den Beschluss der Kirchenleitung in der vorliegenden Form zu bejahen oder ihn zurückzuweisen und einen eigenen Text vorzulegen. „Bis dahin befinden wir uns in einer Wartezeit“, so Dreßler.
Homosexuelle: Beschluss geht nicht weit genug
Einigen Befürwortern einer Öffnung hingegen geht der Kirchenleitungsbeschluss nicht weit genug. Für die schwulen und lesbischen Pfarrer bedeute die Regelung im Klartext, dass ein ständiges Damoklesschwert über ihrem Familienleben schweben wird, heißt es in einem Beitrag auf der Internetportal www.queer.de. „Verscherzen sie es sich es auch nur mit einem einzigen Mitglied des Kirchenvorstands, muss der Partner eventuell wieder ausziehen.“ Kritisiert wird auch das Bekenntnis zu einer heterosexuellen Leitkultur, das dem Kirchenleitungsbeschluss vorangestellt wurde: „Die Kirchenleitung bekräftigt die bleibende Bedeutung der biblischen Ordnung von Ehe und Familie als Leitbild des Zusammenlebens von Frau und Mann.“
Bohl: Hoffe, dass Gemeinden die Entscheidung mittragen
Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hatte am 21. Januar entschieden, dass gleichgeschlechtliche Partner künftig unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam im Pfarrhaus leben dürfen. Dazu gehörten eine eingetragene Lebenspartnerschaft des Paares sowie die mehrheitliche Zustimmung des Kirchenvorstandes. Außerdem müsse der zuständige Superintendent angehört werden. Hintergrund der Debatte ist der Paragraf 39 des Pfarrdienstgesetzes der EKD, der eine Öffnung der Pfarrhäuser für gleichgeschlechtliche Paare der Entscheidung der einzelnen Landeskirchen überlässt. Landesbischof Jochen Bohl (Dresden) hatte nach der Beschlussfassung erklärt, er hoffe, „dass die Christinnen und Christen in den Kirchgemeinden unserer Landeskirche diese Entscheidung der Kirchenleitung mittragen werden“. Ihm sei klar, dass das Thema umstritten sei. Allerdings könnten die gegensätzlichen Auffassungen nur durch ein gegenseitiges Respektieren und Achten der jeweils anderen Auffassung überwunden werden. Er sei sich sicher, „dass homosexuell geprägte Menschen, mit denen wir in der Gemeinschaft der Kirche verbunden sind, als Schwestern und Brüder im Glauben akzeptiert werden“.
Anfragen nach Zusammenleben „sind niedrig“
Der Umgang mit dem Thema Homosexualität habe sich in den vergangenen Jahren nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Kirche geändert, heißt es in der Begründung zum Beschluss der Kirchenleitung. Gerade in den Großstädten fänden Homosexuelle inzwischen „weitgehende Akzeptanz, auch unter Christen“. Auch der Umgang der Homosexuellen selbst mit ihrer Situation habe sich gewandelt. So gebe es anders als noch vor Jahren Vikare, die offen nach ihrer Verwendung in der Landeskirche fragten. Dann heißt es aber: „Die vorliegenden Zahlen über eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Anfragen nach Segnungen oder Zusammenleben im Pfarrhaus sind allerdings niedrig.“ Wie viele sächsische Pfarrer und Pfarrerinnen homosexuell sind – darüber gibt es keine Zahlen. Die Landeskirche hat knapp 774.000 Mitglieder.
Wenn Sie diesen Beitrag im Forum kommentieren möchten, dann schicken Sie eine E-Mail mit der Überschrift an: bernhard.limberg@idea.de.



