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09.02.2012

Flugzeuglärm: Kirchengemeinden erreichen Vergleich

Die Kirchengebäude um den Flughafen Berlin erhalten einen Schallschutz. Foto: Arcturus

Berlin (idea) – Der Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht über Schallschutzmaßnahmen an Kirchen rund um den neuen Flughafen Berlin Brandenburg ist beigelegt. Der Betreiber schloss einen Vergleich mit den evangelischen Kirchengemeinden Blankenfelde und Schulzendorf-Waltersdorf.

Sie hatten geklagt, weil sie fürchteten, dass die Gottesdienste gestört werden, wenn die Flugzeuge vom künftigen Hauptstadtflughafen in Berlin-Schönefeld über ihre Kirchen fliegen. Der Vergleich gilt für 20 evangelische Gemeinden rund um den neuen Flughafen. Die Betreibergesellschaft verpflichtet sich, Schallschutzvorrichtungen an Kirchengebäuden anzubringen oder die Kosten dafür zu erstatten. Voraussetzung dafür ist, dass ohne derartige Vorrichtungen tagsüber innerhalb der Kirchengebäude ein Dauerschallpegel von 42 Dezibel überschritten wird bzw. ein maximaler Schallpegel von 55 Dezibel öfter als 16 Mal am Tag auftritt. Für Friedhöfe in dem Gebiet wird einmalig jeweils 3.000 Euro Entschädigung gezahlt. Die Gemeinden können frei darüber entscheiden, ob sie das Geld etwa in Lautsprecheranlagen investieren wollen. Die zu erwartenden Mehrkosten für die Flughafengesellschaft würden derzeit noch ermittelt, hieß es. Bisher werden 140 Millionen Euro für das umfangreiche Schallschutzprogramm kalkuliert. Der neue Flughafen soll am 3. Juni in Betrieb gehen.

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© 2012 idea e.V. - Evangelische Nachrichtenagentur