Evangelikale: Worauf bei islamischem Reli-Unterricht zu achten ist

Der Referent der Deutschen Evangelischen Allianz für Migration und Integration, Horst Pietzsch. Foto: idea/Kretschel
Düsseldorf (idea) – Bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen muss darauf geachtet werden, dass die Unterrichtspraxis dem Menschen- und Gesellschaftsverständnis eines demokratischen Staates entspricht. Diese Ansicht vertritt der Referent des Arbeitskreises für Migration und Integration der Deutschen Evangelischen Allianz (AMIN), Horst Pietzsch (Sinsheim bei Heidelberg).
Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 21. Dezember die schrittweise Einführung des islamischen Religionsunterrichts ab dem kommenden Schuljahr mit den Stimmen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Wie Pietzsch gegenüber idea sagte, sollte bei diesem Unterricht besonders auf die Behandlung der kritischen Themen geachtet werden, etwa die Toleranz des Islam gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen, das Recht von Frauen auf Bildung und die freie Wahl eines Ehepartners sowie die Anerkennung der Demokratie als Staatsform anstelle eines von Religionsgelehrten geleiteten „Gottesstaates“. Dabei seien die großen Unterschiede zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen unter den Muslimen ebenso zu beachten wie die Tatsache, dass sich die meisten von ihnen in Deutschland als „kulturelle“ Muslime verstünden. Pietzsch: „Der islamische Religionsunterricht könnte als eine Art von Ethik-Unterricht den Muslimen das Lernen und die Orientierung in einer demokratischen Gesellschaft erleichtern.“
Beirat soll Übereinstimmung mit Verfassung sicherstellen
Der islamische Religionsunterricht ist als ordentliches Lehrfach für die etwa 320.000 muslimischen Schüler in Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Er wird in deutscher Sprache von in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften unter deutscher Schulaufsicht erteilt werden. Da ein staatskirchenrechtlich als Religionsgemeinschaft anerkannter islamischer Zusammenschluss fehlt, ermöglicht das Gesetz dem Schulministerium die Zusammenarbeit mit mehreren islamischen Organisationen. Ein vom Ministerium zu bildender Beirat aus acht theologisch, religionspädagogisch oder islamwissenschaftlich gebildeten muslimischen Persönlichkeiten soll darüber wachen, dass der Unterricht den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Lehrer für den islamischen Unterricht werden an der Universität Osnabrück ausgebildet. Bereits seit 1999 wird in Nordrhein-Westfalen der Schulversuch „Islamkunde in deutscher Sprache“ durchgeführt – derzeit an über 130 Schulen.
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