Werben  |  Bestellen  |  Login  |  Kontakt  |  Impressum
07.09.2009

US-Gericht ordnet Unterricht an öffentlicher Schule an

Begründung: Hausschulkind zeigt „starre“ Glaubenshaltung. Foto: Pixelio/Weberje

Concord (idea) – Ein Gericht im US-Bundesstaat New Hampshire hat angeordnet, dass ein bisher von seiner Mutter zu Hause unterrichtetes zehnjähriges Mädchen eine öffentliche Schule besuchen muss. Der Grund ist eine „starre“ Haltung in Glaubensfragen.

Anders als in Deutschland ist Hausunterricht in den USA erlaubt. Amanda Voydatch wurde von Beginn an von ihrer Mutter Brenda unterrichtet. Doch weil Amandas Vater, der frühere Ehemann Brenda Voydatchs, Martin Kurowski, auf einer öffentlichen Schulbildung für seine Tochter bestand, setzte das Familiengericht einen Vermittler ein. Der stellte fest, dass das Kind zwar hervorragende Schulleistungen erbringe, aber die „starre“ Glaubenshaltung ihrer Mutter übernommen habe. Das belaste die Beziehung zu ihrem Vater. Das Gericht ordnete den Besuch einer öffentlichen Schule an, weil es im Interesse des Kindeswohls sei, wenn sich das Mädchen mit unterschiedlichen Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen kritisch auseinandersetzen und in einer Gruppe lernen müsse.

Hausschüler mit besseren Leistungen

In den USA werden nach Angaben des Nationalen Bildungszentrums etwa 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche zu Hause unterrichtet. Die Zahl ist in den vergangenen zehn Jahren um rund 650.000 angewachsen. Nach einer aktuellen Untersuchung liegen die Leistungen der so unterrichteten Schüler weit über jenen von Kindern, die öffentliche Schulen besuchen. Ferner seien die Bildungsunterschiede zwischen Jungen und Mädchen weniger ausgeprägt. Auch schlügen sich die Einkommensunterschiede und die Bildung der Eltern weniger in den Schulleistungen nieder. Das Nationale Hausbildungsforschungsinstitut untersuchte auch die religiöse Herkunft der Eltern. Danach sind 82,4 Prozent Protestanten, 12,4 Prozent Katholiken, 1,1 Prozent Atheisten bzw. Agnostiker, 0,8 Prozent Mormonen, 0,4 Prozent Juden, 0,2 Prozent orthodoxe Christen und 0,1 Prozent Muslime. Der Rest machte keine Angaben.

Deutschland: Bis zu 1.000 Familien geben Hausunterricht

Hausunterricht ist nicht nur in den USA zulässig, sondern auch in europäischen Ländern wie Dänemark, Finnland und Österreich. Dort herrscht zwar Unterrichtspflicht, doch dürfen die Eltern ihre Kinder auch selbst lehren. In Deutschland ist das nicht erlaubt. Gleichwohl unterrichten nach Angaben der Initiative „Schulunterricht zu Hause“ (Dreieich bei Frankfurt am Main) hierzulande zwischen 500 und 1.000 Familien ihre Kinder selbst. Amtliche Zahlen sind nicht bekannt. Gerichte haben mehrfach Zwangsmaßnahmen - von Geld- bis Freiheitsstrafen - gegen Eltern erlassen, die etwa aus Glaubensgründen ihre Kinder unterrichten. Einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Karlsruhe) zufolge kann Hausschuleltern zumindest teilweise das Sorgerecht entzogen werden. Es liege im Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken, hieß es zur Begründung. Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (Berlin) beobachtet die Hausschulbewegung mit Skepsis. Kinder sollten nicht in einer Parallelwelt aufwachsen.

Wenn Sie diesen Beitrag im Forum kommentieren möchten, dann schicken Sie eine E-Mail mit der Überschrift an: bernhard.limberg@idea.de.

 
© 2012 idea e.V. - Evangelische Nachrichtenagentur