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Kirchen begrüßen Urteil zur Begrenzung der Sonntagsarbeit

27.11.2014

Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen in Videotheken, öffentlichen Bibliotheken, Callcentern und Lottogesellschaften nicht mehr tätig sein. Foto: Thomas Max Müller/pixelio.de
Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen in Videotheken, öffentlichen Bibliotheken, Callcentern und Lottogesellschaften nicht mehr tätig sein. Foto: Thomas Max Müller/pixelio.de

 

Leipzig/Hannover/Darmstadt (idea) – Die Kirchen haben ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (Leipzig) zur Begrenzung der Sonntagsarbeit begrüßt. Es hatte am 26. November entschieden, dass die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung teilweise…

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