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Auch wer sich im Glauben diffamiert fühlt, muss zahlen

02.01.2017

Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass der Kläger die Sendungen, deren Inhalte er für unvereinbar mit seinem Glauben halte, nicht konsumieren müsse. Foto: pixabay.com
Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass der Kläger die Sendungen, deren Inhalte er für unvereinbar mit seinem Glauben halte, nicht konsumieren müsse. Foto: pixabay.com

 

Würzburg (idea) – Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Klage eines Christen abgewiesen, der aus Protest gegen kirchenkritische Fernsehsendungen seinen Rundfunkbeitrag nicht abführen wollte. Er fühlte sich in seinem Glauben diffamiert, weil mehrere…

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