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Gesellschaft

Landtagsbeschluss hat keine rechtlichen Folgen

14.10.2016

Der Staatsrechtler und Direktor des Instituts für Kirchenrecht der Universität Köln, Prof. Stefan Muckel. Foto: Institut für Kirchenrecht/Universität Köln
Der Staatsrechtler und Direktor des Instituts für Kirchenrecht der Universität Köln, Prof. Stefan Muckel. Foto: Institut für Kirchenrecht/Universität Köln

 

Köln/Düsseldorf (idea) – Der Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags zu der Koran-Verteilaktion des islamistischen Netzwerkes „Lies!“ hat keine unmittelbaren rechtlichen Folgen. Das erklärte der Staatsrechtler und Direktor des Instituts für…

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