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Gesellschaft

Der Staat darf keine Medizin zur Selbsttötung herausgeben

17.01.2018

Der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Udo Di Fabio. Foto: picture-alliance/Kay Nietfeld/dpa
Der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Udo Di Fabio. Foto: picture-alliance/Kay Nietfeld/dpa

 

Münster (idea) – Der Verein „Ärzte für das Leben“ (Münster) hat ein am 15. Januar veröffentlichtes Gutachten des Staatsrechtslehrers und ehemalige Bundesverfassungsrichters Prof. Udo Di Fabio (Bonn) begrüßt. Darin heißt es, dass der Staat unheilbar…

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