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Bündnis C zur Europawahl zugelassen

31.03.2024

Die Europawahl findet in weniger als 72 Tagen statt. Foto: pixabay.com
Die Europawahl findet in weniger als 72 Tagen statt. Foto: pixabay.com

Die christliche Kleinpartei Bündnis C kann bei der Europawahl am 9. Juni antreten. Der Bundeswahlauschuss hat sie bei seiner Sitzung am Karfreitag (29. März) zusammen mit 34 anderen Parteien und politischen Vereinigungen zur Wahl zugelassen.

Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei der Europawahl in Deutschland keine Mindesthürde, die übersprungen werden muss. Rechnerisch reicht weniger als ein Prozent der Stimmen, um einen Abgeordneten zu entsenden.

Bündnis C vertritt die Ansicht, „dass nur in Rückbesinnung auf unsere christlichen Wurzeln Europa und die EU Wege aus den sich multiplizierenden Krisen finden werden“. In der Familienpolitik setzt die Partei auf eine Stärkung der Elternschaft. Bündnis C tritt für Steuerentlastungen für Familien und ein Erziehungsgehalt für Eltern ein.

Zugelassen zur Wahl wurde auch die Familien-Partei Deutschlands (Familie). Sie ist bisher mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten. Die Familienpartei fordert unter anderem ein europäisches Kindergeld, das zusätzlich zum nationalen Kindergeld gezahlt werden soll. „Nur aus starken Familien heraus kann eine leistungsstarke Gesellschaft entstehen, die sich im globalen Wettbewerb behaupten kann“, heißt es auf der Internetseite der Partei. So sollen wieder mehr Kinder geboren und Abtreibungen aus sozialen Gründen verhindert werden.

Zugelassen zur Europawahl wurden ferner unter anderen die „Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung“, die V³-Partei“ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer, die politische Vereinigung „Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation“ und die Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA), die der türkischen Regierungspartei AKP nahestehen soll.

Die Sitzung des Bundeswahlausschusses fand am Karfreitag statt, weil der Termin für die erste Sitzung des Ausschusses gemäß festgelegter Fristen 72 Tage vor der Europawahl stattfinden muss.

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